Wussten sie, dass…?!

…seit September 2016 neu beantragte Behindertenpässe in Form einer Scheckkarte ausgestellt werden? Die Ausweise, die bisher als unbefristet ausgestellt wurden, müssen nicht umgetauscht werden.
…beim Behindertenpass in der Scheckkarte die Zusatzeintragungen großteils durch Bildsymbole vorgenommen werden? Nur einige wenige werden mit einem Schriftzug eingetragen.
…die Pflegegeldeinstufung von Kindern und Jugendlichen seit September 2016 durch eine eigene, speziell auf diesen Personenkreis abgestellte, Verordnung geregelt wird? Wie sich das in der
Praxis auswirkt, bleibt noch abzuwarten. Wir werden das beobachten und freuen uns auch, Ihre Erfahrungen dazu zu hören.
…die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für ihre Versicherten, die von der Rezeptgebühr befreit sind, auch einen Heizkostenzuschuss gewähren kann? Dieser kann direkt bei der SVA beantragt werden.

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